Zum Beispiel: Von Juli 1992 bis Januar 2007 wurden 5311 Outsides hergestellt. Oder: Von November 2004 bis August 2014 wurden 405 Holiday 2 hergestellt.
Um das ganze zu validieren müsste man jetzt natürlich noch wesentlich mehr Messpunkte haben…
Bis jetzt hatte ich „nur“ einen Grabner Adventure Economy mit einer dazu gehörenden grauen Luftpumpe. Hersteller der Luftpumpe war keiner vermerkt. Es war nur ein Grabner-Kleber drauf. Irgendwo ganz klein stand noch drauf „Made in Italy“.
Der Adapter der Luftpumpe passt auf die „neuen“ Grabner-Ventile, welche ab ca. 1996 eingesetzt werden:
Jetzt konnte ich es mir aber nicht verkneifen, noch einen Grabner Outside zu kaufen. Dieser hat aber noch die „alten“ Ventile, die Standard Schraubventile (28 mm Ø mit Feingewinde) also vor 1997 drin:
Irgendwie sind mir die alten Ventile total sympathisch, weil total einfach, wenn man mal begriffen hat, wie sie funktionieren. Da kann fast nichts kaputt gehen und reinigen kann man sie auch relativ einfach, auch in der Wildnis.
Das neue Boot muss ja sofort nach dem Kauf getestet werden um allfällige Schäden oder gar Löcher vor der ersten Tour zu kennen. Achtung: Die alten Outsides scheinen nur für eine Druck von 0.25 bar ausgelegt zu sein und nicht 0.3 bar wie die neuen! Nur, der Adapter für die neuen Ventile passt leider nicht so richtig:
Und an der Pumpe für das „neue“ Boot mit den „alten“ Ventilen war leider kein Adapter dran. So habe ich mir halt mit einem Gummi geholfen, was so halbwegs funktioniert hat:
Fummeln in diese Richtung scheint zu gehen, ist aber auch nicht das Gelbe vom Ei:
Jetzt wäre aber die spannende Frage, wie sieht denn der „richtige“ Adapter aus. Und welche Masse braucht der (ca. 20.8 mm Ø gemessen) und woher kriege ich den und wer ist denn überhaupt der Lieferant. Das führt zu einem Markennamen namens Bravo 6. Ich habe aber eine ganze Weile nicht herausgefunden, wer die herstellt. Bis ich schlussendlich auf die italienische Firma Scoprega S.p.A. in der Nähe von Milano gestossen bin. Und die machen genau dieses Zeug zusammen mit einer chinesischen Firma namens Ningbo Bravo Manufacturing of Inflators and Accessories Co. Ltd. Aber irgendwie sind die nicht mehr auffindbar (Fehler 404).
Was jetzt genau die finale Lösung ist, weiss ich noch nicht genau. Aber es wird wohl auf den Artikel: Item: SP 13, Part Number: R151013, Description: BRAVO 6 / BRAVO 6M / BRAVO 6 MIL / BRAVO 12 hinauslaufen…
Kürzlich (April) bin ich mit einem Bauer aneinander geraten, der mir verbieten wollte über seine Wiese zu laufen. Wie komme ich dazu? Schliesslich hat man mir als kleiner Junge schon beigebracht, dass man dem Bauern nicht über die Wiese latscht, weil das dem Gras nicht gut tut! Diese Wiese war ein Feldweg, den seine Kühe benutzen um vom Stall zur etwa 500 Meter weit entfernten Weide zu gelangen. Wenn unsere superschweren Kühe diesen Weg des öfteren begehen, kann man sich in etwa vorstellen, wie der ausgesehen hat. Es war also echt mühsam dort zu gehen und ich bin sozusagen von Hügel zu Hügel gehüpft. Wiese gab es in diesem Sumpf jedenfalls nur relativ spärlich. Also meines Erachtens ist der Schaden den ich verursacht habe bei Null. Der Bauer hatte also nichts anderes zu tun, als in seinen Jeep zu steigen, um die ganze Wiese herum zu fahren und mir auf der anderen Seite den Weg abzuscheiden. Wir haben dann ca. 10 Minuten heftig diskutiert bis er mich gehen liess.
Hier ein kleiner Ausschnitt, wo sich das ganze abgespielt hat:
Schweizerische Landeskarte
Luftaufnahme dazu
OpenStreetMap
Das hat mir dann keine Ruhe gelassen und zuhause habe ich die Suchmaschine meiner Wahl angeworfen und bin dann zu diesem Thema auch recht schnell fündig geworden:
Hierbei relevant ist das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB): IV. Recht auf Zutritt und Abwehr, 1. Zutritt:
Art. 699 1 Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.
Es gilt also das Jedermannszutrittsrecht (auch Jedermannsrecht, wie es in Schottland, Norwegen, Schweden und Finnland heisst). Da ich also keinen Schaden an Kulturen verursacht und alle Weidezäune ordentlich und sachgerecht wieder geschlossen habe, hätte der Bauer mir das nicht verbieten dürfen.
Dieser Meinung sind übrigens auch WaldSchweiz und der St. Galler Bauernverband. Vom Zürcher Bauernverband habe ich dazu auf die Schnelle kein Statement gefunden.
Bei unserer Diskussion haben seine ca. 20 Kühe übrigens interessiert zugehört und zugeschaut… Und sie standen alle auf meiner Seite (des Zauns)! 🙂
Campieren und Zelten
Und wenn wir schon dabei sind, wie sieht es denn aus mit Campieren und Zelten in der Schweiz? Hierzu möchte ich auf den SAC (Schweizerischer Alpen Club) verweisen, der zu diesem Thema eine Broschüre verfasst hat:
Die rechtliche Lage in der Schweiz ist nicht einheitlich. Grundsätzlich sind gemäss Zivilgesetzbuch Wald und Weide jedermann zugänglich. Je nach Kanton oder Gemeinde können jedoch Einschränkungen gelten. Zudem ist freies Campieren in gewissen Schutzgebieten ausdrücklich verboten oder aufgrund von Betretungsverboten nicht möglich. Dazu gehören der Schweizerische Nationalpark, die eidgenössischen Jagdbanngebiete, viele Naturschutzgebiete und die Wildruhezonen (während der Schutzzeit). Ansonsten ist eine einzelne Übernachtung einer kleinen Anzahl Personen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze aber meist unproblematisch – wenn sie rücksichtsvoll erfolgt.
Broschüre SAC: Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen
Gerüchteweise soll es im Kanton Tessin und Graubünden generell verboten sein, wild zu zelten. Wenn man aber mit Ortsansässigen und Jägern spricht haben die nur mit den Schultern gezuckt und gemeint, davon wüssten Sie nichts…